Fünf Euro müssen Bürger für den Besuch eines Hausarztzentrums außerhalb ihres Wohngebiets bezahlen. Sie halten diesen Betrag für zu hoch und fordern eine Änderung. Auch der Verein für Patientenrechte im Kosovo hält die Steuer für problematisch. Mittlerweile teilte die QKMF in Pristina mit, sie habe dem Gesundheitsministerium Briefe mit der Bitte um Klarstellungen und Korrekturen der Verwaltungsanweisung geschickt. „Mit Ausnahme von Notfällen gilt für Bürger, die Leistungen von Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung (PHC) außerhalb des von den jeweiligen Einrichtungen ausgewiesenen Wohngebiets in Anspruch nehmen …“, heißt es in der Verwaltungsanweisung des Gesundheitsministeriums zu Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen. Bedri Jahja, ein Einwohner von Pristina, sagt, diese Zahlung sei unfair, berichtet KosovaPress. Ein anderer Bürger, Gani Canolli, sagt, dass die Zahlung in diesem Fall höchstens 3 Euro betragen sollte. Auch Senad Ejupi vertritt die gleiche Meinung. Zu diesem Punkt der Verwaltungsanweisung sagt der Präsident der Vereinigung für Patientenrechte im Kosovo, Besim Kodra, dass diese Steuer nur für Bürger erhoben werden sollte, die Dienstleistungen außerhalb ihrer Gemeinde in Anspruch nehmen. Unterdessen betont der stellvertretende Direktor des Hauptzentrums für Familienmedizin in Pristina, Bujar Gashi, dass man zu den Punkten der Verwaltungsanweisung Beschwerden und Bitten um Klarstellung von Bürgern erhalten habe. Die Änderung des Wertes dieser Zahlung habe bei den Patienten Besorgnis ausgelöst, sagt Gashi. Ihm zufolge handele es sich jedoch nicht um eine Strafmaßnahme, sondern vielmehr um eine Sensibilisierungsmaßnahme, berichtet KosovaPress. Verwaltungsanweisung Nr. 03/2024 „Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen“ treten im Jahr 2024 in Kraft. Für Leistungen innerhalb des Wohnbereichs beträgt die Zuzahlung nun 1 Euro.